… keine leichte Aufgabe.
Nicht jeder Anwalt ist geeignet, HIV-positive Mandant/innen in ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Neben der Bereitschaft, HIV-positive Menschen zu unterstützen, muss der bzw. die Anwältin über Kenntnisse und möglichst auch Erfahrungen im ausländerrechtlichen Bereich verfügen.
In der Vergangenheit war der Bereich Ausländerrecht eher unterbesetzt, da auch die Honorare vergleichsweise gering ausgefallen sind. Das ändert sich möglicherweise mit dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vom 01.07.2004. Leider steigen dadurch auch die Gebühren für ausländerrechtliche Verfahren.
Um den / die passende Anwält/in zu finden, bietet sich der Austausch mit Kolleg/innen aus Aids-Hilfen und Migrationsberatungsstellen an. Daneben kann auch das Internet zur Recherche genutzt werden.
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Kontakt über regionale Rechtsanwaltskammern
Eine Möglichkeit, Anwälte mit dem Schwerpunkt Ausländerrecht zu finden, sind die Rechtsanwaltskammern, die es in jedem Bundesland gibt. Über die Bundesrechtsanwaltskammer sind die Kontaktdaten der regionalen Kammern zugänglich. Diese nennen Ihnen entsprechend dem angefragten Arbeitsschwerpunkt drei Anwälte in Ihrer Nähe.
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Kontakt über Migrationsberatungsstellen
Sicher gibt es in Ihrer Nähe Beratungsstellen für Migrant/innen. Die Mitarbeiter/innen dort kennen in der Regel zuverlässige und engagierte Anwälte, die sie empfehlen können. Im übrigen kann es Sinn machen, sich mit den Kolleg/innen in diesen Beratungsstellen auszutauschen. Besonders in schwierigen Fällen oder wenn die Zeit drängt, kann das hilfreich sein.
Einen Überblick über regionale Beratungsstellen bietet die Internetseite des Flüchtlingsrats Berlin.
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Kontakt über Ausländerbeauftragte
Auch die Ausländerbeauftragten der Städte und Bundesländer können Ihnen kompetente Anwälte nennen. Teilweise finden sich im Internet Auskünfte zu im Ausländerrecht tätigen Anwälten (z.B. in Sachsen).
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Persönliches Gespräch vor Beauftragung
Sobald Sie die Kontaktdaten einzelner Anwälte erhalten haben, sollten Sie gemeinsam mit dem/der Klient/in das persönliche Gespräch suchen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. Notfalls kann auch ein erstes Telefonat helfen, eine Entscheidung zu treffen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie und Ihr Klient über längere Zeit mit dem/der Anwält/in zusammen arbeiten werden.
In gewisser Weise müssen Sie drei ein zeitweiliges Team bilden, um die verschiedenen Anforderungen während des Verfahrens zu bewerkstelligen. Wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammen arbeiten, erhöht sich die Chance, dass Sie Erfolg haben werden.
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Finanzierung der rechtsanwaltlichen Tätigkeit
Je nach Einzelfall ergeben sich unterschiedliche Kosten, die sich meist im Bereich von mehreren Hundert Euro bewegen. Teilweise akzeptieren die Anwälte geringe monatliche Ratenzahlungen, vor allem, wenn die Klient/innen diese zuverlässig einzahlen.
Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Mischfinanzierung Sinn machen. Hieran können sich evtl. auch die Klient/innen in angemessenem Umfang beteiligen. Der Hauptteil wird von einer oder mehreren Einrichtungen getragen. Neben der lokalen Aids-Hilfe kommen folgende Einrichtungen in Frage:
Deutsche Aids-Stiftung – Einzelfallhilfe
- rechtzeitige schriftliche Antragstellung vor Beauftragung des Anwalts bzw. Einleitung der nächsten Schritte erforderlich (mind. vier Wochen)
- Antragsformulare und Infos online verfügbar (siehe „Beratung & Anträge“ und „Materialien“)
- detaillierte Darstellung des Falls und der geplanten Schritte, Kostenvoranschlag und Einkommensnachweis einreichen
- teilweise lange Bearbeitungszeiten durch interne juristische Prüfung
- bewilligter Betrag kann bei abweichender Bewertung unter Antragssumme liegen
PRO ASYL – Rechtshilfefonds
- rechtzeitige schriftliche Beantragung erforderlich (mind. vier Wochen)
- Antrag in Kooperation mit lokalem Flüchtlingsrat oder anderer Beratungsstelle mit Kontakt zu PRO ASYL stellen (Formular von dort)
- lange Bearbeitungszeiten
- es wird nur ein Teil der Kosten übernommen
- Förderung von Fällen, die exemplarischen Wert haben
Amtsgericht – Beratungshilfe
- mündlicher Vortrag beim Rechtspfleger, dort sind auch Antragsformulare erhältlich
- evtl. Begleitung notwendig (Sprache, exakte Darstellung des Sachverhalts sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse)
- Nachweis über Einkommensverhältnisse erforderlich
- evtl. kann Stellungnahme der Aids-Hilfe hilfreich sein
- Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Vorgänge gewährt, z.B. Anträge bei Ausländerbehörde oder Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- auch der Anwalt kann den Antrag stellen