Warum Infos zum Urheberrecht?
Das Projekt www.aids-laenderberichte.de berührt urheberrechtlich Fragen, weil Berichte und Texte von Dritten vervielfältigt und veröffentlicht werden. Auch die gemeinnützige und nicht-gewerbliche Ausrichtung des Projekts führt an urheberrechtlichen Fragen nicht vorbei. Die Website wurde aber so konzipiert, dass der Nutzer ohne großen Aufwand die für ihn relevanten Punkte klären kann.
Was wird vom Urheberrecht geschützt?
Das Urheberrecht schützt die schöpferische Qualität, mit der ein Text oder ein Werk erstellt worden ist. Je kreativer oder kunstvoller ein Text gestaltet ist, umso stärker ist er als Ganzes geschützt. Urheberrechtlich nicht relevant sind dagegen die sachlichen Inhalte eines Textes. Inhalte wie Daten, Fakten und beschriebene Zustände sind grundsätzlich frei. Eine Ausnahme von dieser Regelung können Datenbanken darstellen (vgl. Sonderfall: Datenbanken).
Welche Nutzungsrechte gibt es?
Das Urhebergesetz (UrhG) beinhaltet verschiedene Nutzungsrechte, die durch Beispiele nachvollziehbar gemacht werden sollen:
- Vervielfältigungsrecht (§ 16): Einscannen der Originaldokumente, Einstellen auf dem Server, Kopien für Klienten
- Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a): Einstellung von Dokumenten ins Intranet (begrenzte Nutzerzahl) oder Internet
- Verbreitungsrecht (§ 17): Weitergabe von Berichten an Dritte und Vierte
- Bearbeitungsrecht (§ 3 und § 23): Übersetzungen
- Namensnennung (§ 13): Pflicht zur Nennung des/der Autorin bzw. des Rechtebesitzers
Weitere rechtliche Aspekte
Zusätzlich schreibt das Persönlichkeitsrecht eine Nennung des/der Autor/in vor, da die Berichte im Original (Faksimile) verwendet werden. Personenbezogene Daten in Länderberichten müssen geschwärzt werden (Datenschutzrecht).
Aufgrund der nicht-gewerblichen Ausrichtung des Projekts ist das Wettbewerbsrecht nicht relevant. Andererseits kommen urheberrechtliche Ausnahmen (“Schranken”) zugunsten des Projekts auch nicht in Frage.
Absicherung des Projekts durch Gutachten
Um urheberrechtliche und angrenzende Aspekte zu klären, hat das Projekt ein Gutachten in Auftrag gegeben. Konkret bezogen auf das Konzept von www.aids-laenderberichte.de bewertet das Gutachten rechtliche Risiken und skizziert Lösungsansätze. Alle Informationen zum Urheberrecht und angrenzenden Aspekten wurden dem Gutachten entnommen. Ein Zweitgutachten hat zur Präzisierung der Ergebnisse beigetragen.