Mit welchem Ziel soll recherchiert werden?
Auch in Zukunft wird eine vorliegende HIV-Infektion nicht „automatisch“ als Abschiebungshindernis akzeptiert. Im Gegenteil: In jedem einzelnen Fall muss gezeigt werden, dass eine Behandlung im Herkunftsland nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Insgesamt wird es schwieriger, schnell einen Eindruck der Situation vor Ort zu erhalten, denn fast täglich verändert sie sich. Vielerorts sind Programme von staatlicher Seite oder von NGOs eingeleitet worden, die einem Teil der Bevölkerung Zugang zur Behandlung ermöglichen. Auch die Preise für Medikamente sind durch den Einsatz von Generika gefallen. Dennoch übersteigen diese Kosten in der Regel das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen.
Man muss also genauer hinsehen. Die Annahme, dass in armen Ländern keine Versorgung im HIV/Aids-Bereich verfügbar ist, muss genauso kritisch überprüft werden, wie die Auskunft, dass die Behandlung kein Problem darstellen würde. Ein vollständiges Bild der Situation vor Ort wird Behörden und Gerichten am ehesten überzeugen.
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Recherchen zum Herkunftsland
Für die Recherche bezüglich der Situation im Herkunftsland können Sie sich an den folgenden Punkten orientieren. Auch die im Projekt www.aids-laenderberichte.de verfügbaren Berichte und Links sind – neben einer regionalen Zuordnung – nach diesen Kriterien katalogisiert worden:
Allgemeine Lage:
- Politische Verhältnisse (Bürgerkrieg, demokratische Ordnung)
- Pro-Kopf-Einkommen der Bevölkerung (Arbeitslosigkeit, Armut)
- Epidemiologie (Verbreitung von HIV/Aids und anderen Infektionen)
- Medizinsystem allgemein (Krankenhäuser, Ärzte, Medikamente)
Medizinische Versorgung im HIV/Aids-Bereich:
- Verfügbarkeit von Medikamenten zur HIV- und Begleittherapie (Generika)
- Fachpersonal, HIV-Ärzte, spezialisierte Einrichtungen
- Labor- und Kontrolluntersuchungen (CD4- und Viruslastmessung, Resistenzbestimmung)
Programme / Finanzierung ART:
- Staatliche oder von NGOs angebotene Programme („Access“- und Mutter-Kind-Programme)
- Kosten von Behandlung und Therapie, Versicherungssystem
- Private Apotheken, informeller Sektor, Schwarzmarkt, Kontinuität des Medikamentenangebots (Lieferengpässe)
Psycho-soziale Faktoren:
- Diskriminierung (Familie, Nachbarschaft, Mitarbeiter/innen im medizinischen Bereich
- Unterstützung durch NGOs (Selbsthilfe)
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Spezifische Probleme
Innerhalb der oben genannten Bereiche können spezifische Probleme beim Zugang zur ART auftreten, die hier beispielhaft benannt werden sollen:
Zugelassene Medikamente:
Um zu überprüfen, ob die Medikamente, die der/die Klient/in benötigt, überhaupt im Land zugelassen sind, kann ein Blick in die WHO-Datenbank (siehe Link rechte Spalte) hilfreich sein. Wenn die benötigten Medikamente nicht zugelassen sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zugang zu dieser Therapie besteht, sehr gering. Eine Therapieumstellung auf verfügbare Medikamente ist weiterhin nur unter ärztlicher Kontrolle möglich, da gerade am Anfang starke Nebenwirkungen auftreten können.
Kosten der „Second Line“ Therapie:
Nach einigen Jahren wird eine Umstellung der antiretroviralen Therapie notwendig, man spricht in diesem Fall von der „Second Line“, also der zweiten Therapielinie. Das betrifft Patient/innen in der westlichen Welt und zunehmend auch in den Entwicklungsländern. Die Kosten der „Second Line“ Medikamente sind aber nicht in dem Maß gefallen, wie die der Standardtherapien („First Line“). Hohe Kosten (insb. im Vergleich zum Pro-Kopf-Einkommen) stellen generell eine Barriere beim Zugang zur ART dar. In den gesammelten Berichten finden sich Informationen zu diesem Thema. Auch Ärzte ohne Grenzen berichtet immer wieder über diese Problematik.
Zugang zu NGO-Programmen für Rückkehrer:
Vereinzelt liegen Informationen vor, dass Rückkehrer aus Europa keinen Zugang zu Programmen von NGOs haben. So liegt ein Dokument für Angola vor, in dem es heißt: „Den CARITAS Kriterien nach sind Rückkehrer aus westlichen Ländern jedoch nicht bedürftig und werden keine Hilfeleistungen erhalten.“ (Bericht #0204 – Angola). Auch zu Projekten von Ärzte ohne Grenzen gibt es eine solche Rückmeldung, allerdings nur mündlich (siehe auch Forum der Münchner Aids-Hilfe). Im Einzelfall muss die Lage genau geprüft werden, evtl. mit einer direkten Anfrage ans Projekt.
Kommerzieller Anbieter oder Selbsthilfeeinrichtung?
Behörden verweisen gern an im Herkunftsland bestehende Einrichtungen, bei denen man angeblich Beratung und Zugang zur Therapie erhält. Man muss allerdings genauer hinschauen, um welche Art Einrichtung es sich handelt. So wurde mehrfach die CAMEG-Togo als Anbieter von ART sowie als Selbsthilfeeinrichtung ausgewiesen. Tatsächlich handelt es sich um einen Großhändler im Pharmabereich, der im Auftrag der Regierung Medikamente einkauft. Ein Zugang zur Therapie ist über die CAMEG-Togo nicht möglich (siehe auch Forum der Münchner Aids-Hilfe).
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Einzelfallbezogene Recherche
Unter Umständen genügen die über das Herkunftsland gewonnenen Informationen nicht, um nachzuweisen, dass eine Behandlung der HIV-Infektion vor Ort nur unzureichend abgesichert ist. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Anfrage zu unternehmen, die sich auf den konkreten Einzelfall bezieht. Denn die Feststellung von Abschiebungshindernissen erfolgt immer einzelfallbezogen (vgl. dazu auch Abgrenzung von individuellen und allgemeinen Gefahren, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist).
In Absprache mit dem/der Klient/in bereiten Sie die Anfrage vor und nehmen entsprechende Daten auf. Dazu gehören medizinische und soziale Daten wie:
- CD4-Helferzellzahl und Viruslast
- Medikation (ART und Begleittherapie)
- notwendige Behandlungen und Kontrolluntersuchungen
- Herkunftsort bzw. -region
- Perspektive hinsichtlich Arbeit bzw. Einkommen (Finanzierbarkeit der Behandlung)
- Familiäre Situation im Heimatland, Unterstützung durch die Familie
Diese Daten können Krankenhäusern oder Hilfsorganisationen (staatliche, NGOs) vor Ort zugesandt werden, mit der Bitte um Auskunft bezüglich der Behandlungsmöglichkeiten für die betreffende Person. Kontaktdaten von Einrichtungen, die medizinische Behandlung bei HIV/Aids anbieten, sind auf www.aidsmap.com recherchierbar.
Die Behörden selbst fragen in der Regel die Vertrauensärzte der deutschen Botschaften an, um Informationen über die Lage vor Ort zu erhalten. Diesen teilweise sehr positiven Auskünften kann man dann eventuell eigene einzelfallbezogene Ergebnisse entgegen setzen.
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Berichte aus den Vorjahren
Berichte, die älter als zwei Jahre sind, sollte man mit Vorsicht genießen. In vielen Ländern hat sich die Versorgungslage im HIV/Aids-Bereich in den letzten Jahren stark verändert und oft sogar verbessert. Im Internet finden sich daher zahlreiche veraltete Berichte, die nicht auf dem Stand der Zeit sind.
Dennoch sind solche Berichte nicht nutzlos. Vielmehr bilden sie eine historische Dimension ab und vermitteln im Vergleich mit aktuellen Berichten einen Eindruck, in welchem Tempo sich Veränderungen vollziehen. Mit diesem historischen Bezug lassen sich Berichte aus den Vorjahren durchaus für die Argumentation gegenüber Behörden und Gerichten verwenden.
Auch im Projekt www.aids-laenderberichte.de finden sich Berichte, die älter als zwei Jahre sind. Um den Umgang mit historischem Material zu erleichtern, werden auf den Seiten für die einzelnen Länder aktuelle Berichte zuerst dargestellt. Zusätzlich geht aus jedem Eintrag hervor, wann der zugehörige Bericht erstellt wurde.
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Vergleichbare Fälle
Wenn Ihnen zur HIV/Aids-Versorgungslage in einem Land Gerichtsurteile oder Entscheidungen des Bundesamtes vorliegen, kann deren Verwendung in vergleichbaren Fällen von Vorteil sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Instanz bereits Abschiebungshindernisse bezüglich HIV/Aids für dieses Land festgestellt hat.
Sehr wichtig ist auch, sich die Argumentationen, mit denen andere Fälle aus demselben Herkunftsland abgelehnt wurden, genau anzuschauen und sich entsprechend vorzubereiten. Bitte stimmen Sie im konkreten Fall das Vorgehen mit dem zuständigen Rechtsanwalt ab.
Falls noch kein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, finden Sie hier Tipps zur Anwaltssuche.